Beutelsbacher Konsens

Beutelsbacher Konsens

Die Einrichtung Lernort Geschichte orientiert sich in ihrer Arbeit an den anerkannten fachlichen Prinzipien politischer Bildung. Eine wichtige Referenz ist dabei der „Beutelsbacher Konsens“, der in den 1970er Jahren formuliert wurde, und seither besonders für die formale politische Bildung auf drei zentrale didaktische Leitgedanken verweist.

  • Überwältigungsverbot/Indoktrinationsverbot

Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der „Gewinnung eines selbständigen Urteils“ zu hindern.

  • Das Gebot der Kontroversität/Ausgewogenheit

Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen. Diese Forderung ist mit der vorgenannten aufs engste verknüpft, denn wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten.

  • Das Prinzip Schülerorientierung

Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren, sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen. Eine solche Zielsetzung schließt in sehr starkem Maße die Betonung operationaler Fähigkeiten ein, was eine logische Konsequenz aus den beiden vorgenannten Prinzipien ist.